Familienrecht
Auszug aus der Rede des Abgeordneten Prof. Dr. jur. Eduard Wahl (CDU) im Deutschen Bundestag am 28.06.1961:
„Herr Präsident ! Meine Damen und Herren ! Heute hat sich wieder gezeigt, dass die Ehe- und Familienrechtsgesetzgebung wie seit eh und je leidenschaftliches Interesse erregt. Das liegt nicht nur daran, dass das Eherecht auf Grund seiner Geschichte mit den Weltanschauungskämpfen der Neuzeit aufs engste verknüpft ist, sondern auch daran, dass sehr viele auf dem Ehegebiet ihre persönlichen Erfahrungen haben…“
Das Familienrecht regelt Ehe und Lebenspartnerschaft, das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der finanziellen Folgen, wie etwa Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist innerhalb weniger Jahrzehnte mehrfach so grundlegend geändert worden und kaum ein anderes Rechtsgebiet wird ähnlich stark von höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung geprägt.
Zudem berühren familienrechtliche Auseinandersetzungen häufig intimste Bereiche der Privatsphäre der Beteiligten. Neben dem rechtlichen Beistand benötigen die Mandanten auch einen sensiblen Umgang mit ihren emotionalen Befindnissen.
Daher ist es wichtig ihren Fall in die Hände eines Rechtsanwalts zu legen, der durch regelmäßige rechtliche Fortbildungen auf der Höhe der Zeit ist und durch langjährige Erfahrung in der Lage ist, die emotionalen Hintergründe zu verstehen und der die zukünftigen Folgen einer heute getroffenen Entscheidung beurteilen kann.
- Scheidung
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Zugewinn
- Ehewohnung
- Gesamtschuldnerausgleich
- Umgangsrecht
- Trennungsunterhalt
- Gewaltschutz
- Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Adoption
- Pflegefamilie
- Realsplitting
- Elternunterhalt / Ehegattenunterhalt
- Lebenspartnerschaft
- Kindergeld
- familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht