Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellt im Wirtschaftsrecht das wichtigste Rechtsgebiet dar. Es umfasst im Handelsrecht das gesamte Wirtschaftsvertragsrecht, also alle Vertragsarten, mit denen ein Unternehmen für gewöhnlich in Kontakt kommt. Dies fängt bei den AGB, den Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen an und reicht über den Kooperationsvertrag (sog. „Joint Ventures“), Forschungs- und Entwicklungsvertrag (einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen), Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, bis hin zum Rahmenlieferungsvertrag.
Das Gesellschaftsrecht beginnt bei der Gründung von Gesellschaften. Hierbei kommt der Wahl der für das Geschäft des Mandanten geeigneten Rechtsform / Gesellschaftsform und der Erstellung des Gesellschaftsvertrags eine herausragende Bedeutung zu. Denn hier werden die Weichen für den Erfolg und vor allem für einen generationsübergreifenden Fortbestand eines Unternehmens gestellt. Neben haftungsrechtlichen Aspekten spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine ebenso entscheidende Rolle, wie das Erb- und Familienrecht. Bei bestehenden Gesellschaften werden die Themen Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhung bzw. Kapitalherabsetzung, Unternehmenskauf und –verkauf (Mergers & Acquisitions, kurz M&A), Anteilskauf und –verkauf relevant oder die Beratung von Gesellschaftern / Geschäftsführern in Bezug auf deren Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken, z.B. bei Nichtabführen der Sozialabgaben oder der Lohn- und Umsatzsteuer.
Neben einem juristisch fundierten Wissen kommt es im Wirtschaftsrecht bzw. dem Handels- und Gesellschaftsrecht auf betriebswirtschaftliches Know-how, unternehmerisches Denken sowie auf Markt- und Branchenkenntnisse an. Im Zuge der Globalisierung und der zunehmend grenzüberschreitenden Aktivitäten der Unternehmen ist aber auch die Kenntnis, vor allem des anglo-amerikanischen Rechts und zwar sowohl der Rechtssprache, wie auch des Systems, unabdingbar.
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte erbringt diese Leistung seit über 40-Jahren. Profitieren Sie von Profis. Durch uns können Sie
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- AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anstellungsvertrag Fremdgeschäftsführer
- Anstellungsvertrag geschäftsführender Gesellschafter
- Anstellungsvertrag leitender Angestellter
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Geschäftsführer
- Geschäftsordnung für Geschäftsführer
- Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Handelsregister
- Handelsvertretervertrag
- Incoterms 2000, incoterms 2010
- Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
- KG – Kommanditgesellschaft
- LOI – Letter of Intent
- M&A – Mergers & Acquisitions
- NDA – Non-Disclosure-Agreement
- oHG – offene Handelsgesellschaft
- Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel
- Satzung – Erstellung, Änderung
- Unternehmenskauf, -verkauf
- Vertragsstrafe
Weitere Themen
Geschäftsgründung
Bei der Gründung die Weichen für die Zukunft stellen.Aufbau eines Geschäfts – von Anfang an durchdacht.
Bei einer beabsichtigten Unternehmensgründung unterstützt die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte die Mandanten, aus ihrer Idee ein erfolgreiches unternehmerisches Geschäft zu entwickeln. Von Beginn an wird die Gestaltung des Unternehmens in rechtlicher Sicht auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt. Je mehr Einblick dem Rechtsanwalt dabei gewährt wird, umso kompetenter und frühzeitiger kann dieser entscheidende Weichen stellen und für eine optimale Ausgangsposition des Mandanten sorgen. Dies beginnt bereits damit, die optimale Rechtsform für die Unternehmung zu finden.
Nachfolgeplanung
Die rechtzeitige Nachfolgeplanung sichert das Unternehmen ab.
– Rechtsanwalt Marc Schlesinger –
Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung können die Bedingungen für eine Nachfolge mit den Beteiligten abgestimmt und damit der Fortbestand des Unternehmens, aber auch die Absicherung der Familien gesichert werden. Ein Generationswechsel im Familienunternehmen oder ein ungeplanter Wegfall des Unternehmers können erhebliche Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringen. Eine erfolgreiche Übergabe hängt daher nicht selten von der zur Verfügung stehenden Zeit ab. Fehlt eine Nachfolgeregelung, kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen, nicht aber um eine geordnete Übergabe.
Die Suche nach dem geeigneten Nachfolger braucht Zeit. Qualifizierung und Erfahrung müssen gegeben sein. Die Chemie muss stimmen. Der Unternehmer muss guten Gewissens übergeben können. Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte zeigt Vorgehensmöglichkeiten und Risiken auf, berät zu Vor- und Nachteilen, strukturiert den Ablauf und begleitet das Unternehmen über die gesamte Dauer.