Vertragsrecht
Jeder Unternehmer weiß, ohne Verträge geht heutzutage nichts mehr. Egal, ob mit Lieferanten, Mitarbeitern, Angestellten, Kunden, Zulieferern, Dienstleistern oder Handwerkern, bei jedem müssen Verträge geprüft, verhandelt, eine ausgewogene Risikoverteilung sowie angemessene Modalitäten und Konditionen ausgehandelt werden. Wir erstellen und prüfen alle Vertragsarten, mit denen ein Unternehmen für gewöhnlich in Kontakt kommt. Dies fängt bei den AGB, den Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen an, und reicht über den Kooperationsvertrag (sog. „Joint Ventures“), Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag bis hin zum Rahmenlieferungsvertrag.
Bei der Erstellung von Verträgen berücksichtigen wir die individuellen Ziele und Bedürfnisse des Mandanten. Zudem achten wir darauf, dass alle im Unternehmen verwendeten Verträge optimal aufeinander abgestimmt sind, sich also ergänzen und nicht widersprechen. So sollte z.B. der verwendete Kaufvertrag oder Rahmenlieferungsvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder Transport- und Lieferbedingungen abgestimmt sein oder die verwendete Geheimhaltungsvereinbarungen auf die im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvertrag ausgetauschten Informationen. Unterschiedliche, nicht aufeinander abgestimmte Verträge führen zu Ineffektivität, hohem administrativem Aufwand, Missverständnissen und höherem Risiko. Gerade für Start-up´s oder kleine Unternehmen bieten wir an, sämtliche benötigten Vertragswerke aus einer Hand zu erstellen.
Sowohl bei der Prüfung bestehender oder erhaltener Verträge, als auch bei der Erstellung bzw. Gestaltung von Verträgen achten wir auf faire und ausgewogene Regelungen. Denn nur, wenn sich die beiden Vertragspartner noch in die Augen sehen können und beide das Gefühl haben, ein gutes Geschäft gemacht zu haben, wird es zu Folgeaufträgen und weiteren Vertragsabschlüssen kommen. Erfolge auf Kosten des Anderen sind nur von kurzer Dauer. Dauerhaft erfolgreich ist nur, wer langfristig denkt und handelt.
Neben einem juristisch fundierten Wissen verfügen wir über betriebswirtschaftliches Know-how sowie Markt- und Branchenkenntnisse, vor allem im Maschinen- und Anlagenbau, und können unternehmerisch denken. Im Zuge der Globalisierung und der zunehmenden grenzüberschreitenden Aktivitäten der Unternehmen sind Kenntnisse, vor allem des anglo-amerikanischen Rechts, der Rechtssprache, wie auch des Systems, unabdingbar. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts-Vertragsrecht.
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte erbringt diese Leistung seit über 40-Jahren. Profitieren Sie von Profis. Durch uns können Sie
IN RUHE ERFOLGREICH SEIN!
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
AGB - Anstellungsvertrag
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
- Beratervertrag, Beratungsvertrag
- Forschungs- und Entwicklungsvertrag
- Geheimhaltungsvereinbarung, GHV
- Geschäftsführer
- Geschäftsordnung für Geschäftsführer
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsvertretervertrag
- Incoterms 2000, incoterms 2010
- Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
- Kaufvertrag, Werkvertrag
- Patent-, Know-how-Lizenzvertrag
- Kooperationsvertrag
- Letter of Intent, LOI
- Lieferbedingungen
- Maschinenüberlassungsvertrag
- Mergers & Acquisitions, M&A
- Rahmenlieferungsvertrag
- Softwarevertrag
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf
- Unternehmensnachfolge
- Vertragshändlervertrag
- Web-Design-Vertrag
- Werklieferungsvertrag